
Unsere Leistungen
Gesunde Füße sind die Basis für Mobilität und Lebensqualität. In unserer Praxis bieten wir Ihnen professionelle podologische Behandlungen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Mit fachlicher Kompetenz, größter Sorgfalt und modernen Behandlungsmethoden sorgen wir für nachhaltige Fußgesundheit und spürbare Entlastung.
Nagelbehandlung

Professionelles Schneiden der Fußnägel, Behandlung von eingerollten, eingewachsenen und verdickten Nägeln oder Nagelpilz.
Orthonyxie

Anfertigung von Nagelkorrekturspangen bei eingewachsenen oder gerollten Fußnägeln.
Hyperkeratosebehandlung

Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen an den Füßen.
Druckentlastung

Herstellen von individuellen Druckentlastungen.
Clavi, Druck & Reibungsschutz

Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen sowie Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen am Fuß.
Nagelprothetik

Künstlicher und ästhetischer Fußnagel-Ersatz
Preise
Podologische Kurzbehandlung
z.B. 1 Nagel, 1 Hühnerauge (max. 15 Minuten)
nach Zeitaufwand
10 - 20 €
ab 1. August 2025 verändern sich unsere Preise: (wegen Anpassung der Preise durch die gesetzlichen Krankenkassen)

Nagelkorrekturspange
Bei eingewachsenen Nägeln oder Rollnägeln kann eine individuell angepasste Nagelkorrekturspange eingesetzt werden. Sie reduziert Schmerzen und Entzündungen, korrigiert die Nagelform und kann eine Operation häufig vermeiden.
Durch sanften, kontinuierlichen Zug wächst der Nagel wieder in seine natürliche Form zurück – ohne Einschränkungen im Alltag oder Sport.
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Schnelle Schmerzlinderung
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Sanfte, nahezu schmerzarme Behandlung
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Individuelle Anpassung
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Schonende Alternative zur Operation
Die Abrechnung erfolgt direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Eine Heilmittelverordnung erhalten Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt.
Zuzahlung
Wenn Sie einen gültigen Befreiungsausweis von Ihrer Krankenkasse bekommen haben, dann ist Ihre Behandlung kostenfrei. Andernfalls müssen Sie 10 Euro Rezeptgebühr (i.d.R. für 3 oder 6 Behandlungen) bezahlen und für jede Behandlung 10 % der Behandlungskosten übernehmen.
Bei folgenden Diagnosen ist die ärztliche Verordnung zur Podologie und damit die Übernahme der Therapiekosten möglich:
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Diabetisches Fußsyndrom
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Fußsyndrom bei Neuropathien
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Fußsyndrom bei Querschnittssyndrom
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Nagelspangentherapien z.B. bei eingew. Nägeln
Die Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder dem jeweiligen Facharzt.
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